Für diese Aufgabe bewegen Sie sich jetzt mit Ihrem Mandanten gemeinsam aus der Zahlenwelt in seinen Markt hinein. Dafür müssen Sie kein Marketing- oder Vertriebsberater sein. Es geht darum, Ihren Mandanten mit einigen wichtigen Fragen auf die richtige Spur zu setzen. Im nächsten Schritt kann es dann tatsächlich sinnvoll sein, einen Marketing- oder Vertriebsspezialisten aus Ihrem Netzwerk hinzuzuziehen, um in die Tiefe der Themen und deren Umsetzung einzusteigen.
Ihr Mandant geht davon aus, den Mindestumsatz „spielend“ zu erzielen? Sie sollten dennoch Zeit in einige Fragen investieren, um den Realitätsbezug einer solchen Aussage abzuklopfen und Ihren Mandanten mit Blick auf die erforderliche Umsetzung zu sensibilisieren. Denn Ziele sind schnell formuliert. Die Realisierung ist schwieriger, wenn die dafür notwendigen Aktivitäten nicht mit festgelegt werden. Folgende Schritte können je nach Situation sinnvoll sein:
Es steht erst einmal nur ein Euro-Betrag im Raum. Seine Dimension lässt sich mit zwei Nachfragen einschätzen:
Auf Grundlage der Antworten können Sie jetzt im zweiten Schritt die Frage stellen, ob der erforderliche Mehrumsatz bereits in einem Geschäftsjahr realistischer Weise zu erreichen ist? Vielleicht sind zwei oder drei Jahre erforderlich?
Mit einer konkreten Zielzahl für den Mehrumsatz der nächsten zwölf Monate können Sie mit Ihrem Mandanten im dritten Schritt die wichtige Frage nach der Realisierung in Angriff nehmen.
Vermutlich ist die Zahl aus Schritt zwei immer noch respektabel. Eine Jahreszielzahl hat ihre eigene Dimension: Oft ist es ein immer noch recht hoher Eurobetrag. Daher empfiehlt es sich, diese Zahl zunächst herunterzubrechen:
Welchen Umsatz-/Gesamtleistungs-Zuwachs bedeutet dies
Die große Jahreszielzahl verliert damit oftmals ihren Schrecken und wird damit für alle Beteiligten greifbar. Denn auf Basis des Betrags pro Arbeitstag können sich alle Beteiligten konkrete einzelne Geschäfte mit einzelnen Kunden vorstellen.
Oft geht der Diskussionsprozess jetzt erneut zurück zu Schritt zwei: Sie überprüfen die Jahreszielzahl nochmals gemeinsam und erhöhen diese vielleicht. Aber Achtung: Auch dann gilt - auf die Umsetzung kommt es an.
An dieser Stelle kommt Ihnen bei der Diskussion mit Ihrem Mandanten die „qualifizierte“ BWA zu Gute: Sie haben dafür mit Ihrem Mandanten bereits sein Geschäftsmodell diskutiert und besprochen, ob es sinnvoll sein könnte, in Umsatz/Wareneinsatz/Rohertrag nach Sparten zu unterscheiden und diese gesondert auszuweisen. Und genau diese Unterscheidung ist im nächsten Schritt essentiell wichtig.
Denn selbst wenn der Mehrumsatz pro Arbeitstag als machbar erscheint, muss dieser am Markt erst erzielt werden! Und hier sollte Ihr Mandant überlegt vorgehen:
Immer mit dem Ziel vor Augen, nicht nur Mehrumsatz zu erreichen, sondern vor allem Ertrag bringenden Mehrumsatz. Es kann gut sein, dass Sie jetzt im Mandantengespräch an einem Punkt angekommen sind, wo Sie Ihrem Mandanten deutlich machen, dass bei weiterer Vertiefung der schon oben angesprochene Vertriebsspezialist unterstützen könnte. Dennoch sollten Sie den Schritt vier ansprechen.
Die Erfahrung in vielen Unternehmen zeigt leider immer wieder, dass die Unternehmer kein Erkenntnis-Problem haben, aber dafür einen Umsetzungs-Engpass. Das führt oft dazu, dass trotz der konstruktiven Vorüberlegungen die als realistisch eingeschätzten Ziele doch nicht erreicht werden. Empfehlen Sie Ihrem Mandanten deshalb, seine Aktivitäten für die Umsetzung klar festzulegen. Dabei hilft das einfache Schema des Aktivitätenplans:
Unterstützen Sie Ihre Mandanten mit einem einfachen Arbeitsblatt für diesen Aktivitätenplan.
Aktivitätenplan für den Mehrumsatz
Download möglich nach Login.
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Welche Chancen ergeben sich für Sie als Steuerberater aus dieser Unterstützungsleistung? Aus meiner Sicht kommt es dabei noch nicht einmal primär auf ein oder zwei Stundenhonorare an. Sondern Sie zeigen Ihren Mandanten, dass Sie für Ihre Kunden über den steuerlichen Tellerrand hinaus blicken. Das ist Kundenbindung par excellence.
Aber: Natürlich ist dies keine Serviceleistung im Rahmen der „Buchhaltungspauschale“. Sie stiften klaren Zusatznutzen – also verkaufen Sie dieses Gespräch mit der Vorgehensweise als separate Beratungsleistung. Dafür ist ein Stundenhonorar die beste Basis. Denn für ein Festhonorar fehlt eine sinnvolle Schätzung der erforderlichen Beratungszeit – dafür sind Ihre Mandanten zu unterschiedlich. Mit Blick auf die obige Aussage zu den Stundenhonoraren könnten Sie überlegen, als Sicherheit für den Mandanten eine Obergrenze für die Stundenzahl zu nennen, die maximalen Kosten für Ihren Mandanten also zu deckeln.
Bedenken Sie auch mit Blick auf Ihre Kapazitäten in zeitlicher und fachlicher Hinsicht: Sie müssen diese Unterstützung nicht unbedingt selber in Persona leisten:
Bedenken Sie den Wettbewerb: Größere Kanzleien gehen immer öfter dazu über, die Funktion Unternehmensberatung in der eigenen Mannschaft mit abzudecken. Bevor Sie Mandanten an solche Wettbewerber verlieren, werden Sie selber aktiv.
Carl-Dietrich Sander ist freiberuflicher UnternehmerBerater und Trainer für Unternehmer. Eines seiner meist gebuchten Seminarthemen lautet „Die BWA lesen, verstehen und nutzen“. Mit www.bwa-check.de ist er zum Thema auch im Internet präsent. Im Bundesverband Die KMU-Berater leitet er die Fachgruppe „Finanzierung-Rating“. Außerdem ist er als Referent für betriebswirtschaftliche Fortbildungen für Steuerberater tätig – zum Beispiel beim Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V. und bei Steuerseminare Graf GmbH im Rahmen des Programmpunktes „Kanzlei 4.0“.
4-teilige Serie "BWA – Mehrwert durch Beratung" Unterstützen Sie Ihre Mandanten, das Potenzial der BWA zu nutzen und generieren Sie ein Zusatzgeschäft für Ihre Kanzlei. Wie? Das erläutert UnternehmerBerater Carl-Dietrich Sander in der 4-teiligen Serie "BWA – Mehrwert durch Beratung".