Die Kammern, die Verbände und auch die DATEV erzählen Ihnen immer wieder, Sie müssen mehr betriebswirtschaftliche Beratung machen?
Unsere Empfehlung: Bekommen Sie Ihr Kerngeschäft in den Griff! Erst wenn „Ihre“ Jahresabschlüsse am 31.12. XX zu 90 % fertig und FiBu, Lohn und Jahresabschlussarbeiten (inkl. Steuererklärungen) optimal an Ihre Mitarbeiter delegiert sind, haben Sie wirklich Zeit, sich ernsthaft um „Zusatzaufträge“ zu kümmern – ohne Angst, was passiert, wenn die Mandanten (womöglich mehrere gleichzeitig!) Ihr neues Angebot auch in Anspruch nehmen.
Übrigens: Dem eher kleineren Mandanten einer kleineren Steuerberatungskanzlei die „große“ betriebswirtschaftliche Beratung zu verkaufen ist eine echte Kraftanstrengung und oft nicht von „abrechenbarem“ Erfolg gekrönt. Innerhalb der „Kerndienstleistungen“ aber die „kleine“ betriebswirtschaftliche Beratung, wie das vierteljährliche BWA-Gespräch, das „Herbstgespräch“ zur Zukunftsentwicklung des Mandantenbetriebes oder die Plan-BWA abrechenbar (!) zu etablieren, ist deutlich einfacher und bereitet den Boden für eine spätere „Großberatung“.
Cordula Schneider
Iist Expertin für pragmatische Kanzleiorganisation und versteht sich als Alltagsberaterin. Dabei geht es ihr um praktikable Lösungen unter Einbindung der Mitarbeiter. (www.delfi-net.de)