Kaum ein Steuerberater ist nicht von teilweisen oder totalen Forderungsausfällen betroffen. Schuld daran ist die Zahlungsmoral der Mandanten, zum Teil aber auch der Steuerberater selbst: Rechnungen werden vielfach spät geschrieben oder nicht konsequent durchgesetzt. Das Forderungsmanagement kommt deutlich zu kurz.
Aus der Studie:
Bitte antworten Sie anhand einer 7er-Skala, ob Sie der Aussage „Die Zahlungsmoral der Mandanten hat sich verbessert“ zustimmen oder nicht, wobei 1 „stimme voll und ganz zu“ bedeutet und 7 „stimme überhaupt nicht zu“.
Das Forderungsmanagement ist häufig mit einem hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden, vor allem dann, wenn die Mandanten der Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nachkommen.
Die Auslagerung des Forderungsmanagements kann mehr Zeit für das Kerngeschäft schaffen und ist effizienter als die Bearbeitung im eigenen Haus. Zeitersparnis und Professionalität sind zwei von vielen gewichtigen Gründen, die dafür sprechen, das Forderungsmanagement auszugliedern und auf externe Dienstleister zu übertragen. Zu den ersten Anbietern für die Steuerbranche zählt die berufsständische Genossenschaft DEGEV eG, die dafür mit der Dte.W. Steuerberatungsgesellschaft mbH (ab 2014: Dte.W. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) kooperiert. Deren Leistungsspektrum als Verrechnungsstelle für Steuerberater reicht vom reinen Debitorenmanagement bis hin zum Factoring. Das reine Debitorenmanagement umfasst die Begleitung der Zahlungsprozesse mit dem Ziel, Forderungsaußenstände über das vereinbarte Zahlungsziel hinaus zu vermeiden und damit die Liquidität zu verbessern. Beim Factoring dagegen geht es um den Verkauf der Honorarforderungen des Steuerberaters noch vor deren Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder ein Factoringunternehmen und damit auch um Finanzierung.
Factoring lässt sich bei den Angeboten für steuerberatende Berufe wie folgt unterscheiden:
Vergleicht man die Finanzierungsform des Factorings mit dem gängigen Kontokorrent, so ergeben sich folgende Vorteile:
Die angekauften Forderungen werden innerhalb eines Tages an den Zedenten, den bisherigen Gläubiger, ausgezahlt. Im Rahmen des echten Factorings braucht der Steuerberater zudem keine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter fürchten. Beim Factoring profitiert der Steuerberater zudem von einem positiven Einfluss auf die Zahlungsmoral der Mandanten, denn Einwendungen gegen die Forderung vertreten sie nun nicht mehr gegenüber dem Kanzleileiter. Stattdessen verhandeln sie mit einem Dritten, mit dem sie nicht in der persönlichen und vertraulichen Art und Weise über das Honorar diskutieren können/wollen, wie mit dem Kanzleileiter selbst („Klaus, du weißt doch wie es mir geht. Nächsten Monat zahle ich ganz bestimmt!" usw.). Dem Dritten gegenüber müsste der Mandant sich dann schon in ähnlicher Weise offenbaren, um mit diesen persönlichen/vertraulichen Argumenten Gehör zu finden. Davor scheut er in der Regel zurück. Bei anstehenden Zertifizierungen ist das Honorarmanagement als Managementprozess bereits geregelt. Der Steuerberater wiederum kann die durch das Factoring freiwerdenden Kapazitäten für die Konzentration auf seine Kernaufgaben und die Verringerung des Fristendrucks nutzen. Im Ergebnis ist Raimund Mader, Vizepräsident der Steuerberaterkammer München, einschränkungslos zuzustimmen, wenn er bedauert, dass Steuerberater von der Möglichkeit des echten Factoring nur zögerlich Gebrauch machen (siehe LSWB info 3/2014, S. 25, 28).
Die Kosten für Factoring werden bestimmt durch:
Die monatliche Factoringgebühr bewegt sich zwischen 1 Prozent bis 3,5 Prozent, je nach angedientem Bruttoumsatz.
Eine Umfrage unter den Nutzern des stillen Factorings hat ergeben, dass die Mandanten nicht negativ auf das Factoring reagieren. Kündigungen gab es bisher keine und negative Äußerungen jedenfalls insoweit nicht, als es das Instrument „Factoring“ betrifft. Die Sorge, Mandanten könnten auf das Factoring negativ reagieren oder gar das Mandat kündigen, ist also absolut unbegründet. Knapp 50 Prozent der Befragten gaben an, dass sich Ihre Liquidität seit Nutzung des Factorings signifikant verbessert habe, und zwar in einem Bereich zwischen 20 und 80 Prozent. Rund ein Viertel konnte feststellen, dass sich die Zahlungsmoral Ihrer Mandanten seit der Einführung verbessert habe. In gut 75 Prozent der Fälle haben sich die Forderungsausfälle reduziert, in drei Fällen sogar um 75 bis 80 Prozent. Zudem ergab sich eine leichte Zeitersparnis seit Inanspruchnahme des Factorings, wenn auch nicht durchgängig. Ähnliches gilt für die Rückführung der Kreditlinie bei der Hausbank. Dies traf bei rund 25 Prozent der Befragten zu und zwar in einem Bereich zwischen zehn und 50 Prozent.
Hans-Günther Gilgan
Ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Dte.W. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Bad Dürkheim. (www.degev.com)