Die Ausgangslage unterscheidet sich je nach Vorhaben stark. Dementsprechend können auch die Finanzierungen verschieden ausgestaltet sein. Dabei bieten öffentliche Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Landesförderinstitute oftmals einen interessanten Finanzierungsbaustein.
Informationen und Besicherungen beeinflussen die Risikoeinschätzung.
Damit wirken sie sich des Weiteren auf die Finanzierungskosten eines
Kanzleikaufs aus. Die Analyse und das Beratungsgespräch seitens der Bank
drehen sich daher anfänglich um folgende fünf Fragestellungen:
Wer? – Wer ist Kreditnehmer und welchem Vermögen (privat oder betrieblich) wird die Investition zugeordnet?
Was? – Welches Vorhaben wird finanziert und wie sehen die Investitionsdetails aus?
Wie? – Welche Anforderungen hat der Käufer an die Finanzierung und welche Finanzierungsarten stehen zur Auswahl?
Wogegen? – Welche Besicherungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Woraus zurück? – Wie erfolgt die Rückführung?
Zunächst stehen die ersten beiden Punkte im Fokus, also das „Wer“ und „Was“. Daher sollten Steuerberater folgende Unterlagen für das Bankgespräch vorbereiten.
Überblick über die erforderlichen Unterlagen des Kanzleikäufers:
Folgende Unterlagen sollte der Kanzleiverkäufer dem Käufer vorab zur Verfügung stellen:
Aus diesen Unterlagen und den Gesprächen zwischen Käufer und Verkäufer lassen sich zum Beispiel folgende Fragen ableiten:
Werden diese Fragen im Bankgespräch behandelt, ist die Bank sehr wahrscheinlich mit der Finanzierung von Kanzleikäufen vertraut. Einem erfahrenen Bankberater ist bewusst, dass vielen Steuerberatern nur eingeschränkt Eigenkapital zur Verfügung steht. Damit können diese nur bedingt private Sicherheiten stellen. Grundsätzlich gilt: Eine Kanzleifinanzierung ist – wie jede gewerbliche Finanzierung – abzusichern.
Wenn der Käufer eine gute Bonität/Vermögenslage vorweisen kann (was bei vielen Steuerberater-Kanzleigründern der Fall ist), der Kaufpreis angemessen ist und das neue Vorhaben einen stabilen Cash-flow erwarten lässt, dann könnte ein Finanzierungsmodell wie folgt aussehen:
| Kauf einer Steuerkanzlei, Kaufpreis 400.000 € |
| Finanzierung der neuen Geschäftsausstattung für die Kanzlei 30.000 € |
| Betriebsmittelbedarf 30.000 € |
Ein Kunde im Ruhrgebiet hat 2013 seine Steuerberaterprüfung abgeschlossen und ist seither als angestellter Steuerberater tätig. 2017 kauft er eine langjährig bestehende Steuerkanzlei in der Nachbarstadt. Aus den Rücklagen seiner Angestelltentätigkeit hat er bereits eine Wohnungseinrichtung bezahlt sowie in eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge eingezahlt. Darüber hinaus hat der Kunde 15.000 € Reserven auf einem Sparkonto angelegt.
Investitionsvolumen | Finanzierungslösung | ||
---|---|---|---|
Kaufpreis | 400.000 € | NRW Bank, Laufzeit 10 JJahre, tilgungsfreies Anlaufjahr, Zinssatz nom. 1,4 % p. a. (Verzicht auf Ausfallbürgschaft der Landesbank bei guter Bonität und stabilem Cashflow) | 430.000 € |
Betriebsmittelbedarf | 30.000 € | Deutsche Bank, Kontokorrentlinie 6,75 % p .a. | 30.000 € |
Geschäftsausstattung | 30.000 € | ||
Gesamt | 460.000 € | Gesamt | 460.000 € |
Quelle: Deutsche Bank, Finanzierung einer Kanzleifinanzierung aus 2017, Stand: November 2017
Nicht immer sind Sicherheiten erforderlich. Je nach Konstellation kann auch auf Eigenkapitaleinsatz verzichtet werden. Die Entscheidung hierüber wird im Einzelfall getroffen. Es gibt zahlreiche Kanzleifinanzierungen, die mit nachfolgenden Parametern bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen dargestellt wurden:
Wichtig für die Einbindung öffentlicher Förderprogramme: Die Antragstellung muss immer über die Hausbank und vor dem Kanzleierwerb erfolgen. Der Steuerberater sollte das Förderprogramm wählen, das optimal zu seinem Investitionsvorhaben passt. Wie eine solche Finanzierung aussehen kann (auch wenn längere Laufzeiten benötigt werden), lässt sich an folgendem Beispiel gut erläutern.
| Alteingesessene Kanzlei, Anteilskauf von 50 % eines jungen Steuerberaters, der bisher angestellt war |
| Spätere Übernahme der übrigen Anteile des Altinhabers gegebenenfalls vorgesehen |
| Bindung von Eigenkapital durch private Immobilieninvestition |
Den Einsatz der lastenfreien Privatimmobilie als Sicherheit für das Bankdarlehen bewertet die KfW als Einsatz der erforderlichen 15 % Eigenkapital.
Investitionsvolumen | Finanzierungslösung | ||
---|---|---|---|
Kaufpreis | 255.000 € | Eigenkapital | 0 € |
Deutsche Bank Investitionsdarlehen, 15 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, Sicherheit 178,5 TEUR Grundschuld auf Privathaus | 178.500 € | ||
ERP-Kapital für Gründung, 15 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, 7 Jahre tilgungsfrei, 100 % Haftungsfreistellung, Sollzinsen 0,65 % im 1. - 3. Jahr | 2,65 % im 4. - 10. Jahr, jeweils 1 % Garantieentgelt | 76.500 € | ||
Gesamt | 255.000 € | Gesamt | 255.000 € |
Quelle: Deutsche Bank, Finanzierung einer Kanzleifinanzierung aus 2017, Stand: November 2017
Offene Gespräche und Transparenz zwischen Verkäufer und Käufer führen zum Erfolg. Gleiches gilt für das Bankgespräch zur Kanzleifinanzierung. So ist es der Bank möglich, den Käufer gut zu beraten – mit individuellen Finanzierungsbausteinen, attraktiven Konditionen sowie Rahmenbedingungen.
Heike Römmeler
Ist bei der Deutschen Bank für das
bundesweite Zielgruppenmanagement Beratende Berufe zuständig. Ihr Fokus
liegt auf Steuerberatern. (heike.roemmeler@db.com)
Volker Eilers
Ist Leiter Geschäftskunden und Freie Berufe im Marktgebiet Nord Westfalen bei der Deutschen Bank. (volker.eilers@db.com | Tel. 0251 / 594-866)
Mehr Informationen unter: www.deutsche-bank.de/steuerberater