Optimal geschützt – dank Berufshaftpflichtversicherung

Worauf es für Kanzleigründer und -käufer ankommt

Als Steuerberater tragen Sie eine große Verantwortung. Schließlich vertrauen Ihre Mandaten Tag für Tag auf Ihre Expertise. Die Folge sind Haftungsrisiken, die gerade jungen Beratern die berufliche Existenz bedrohen können. Dementsprechend wichtig ist ein haftungs- und versicherungstechnischer Schutz. Was Kanzleigründer und -käufer dabei beachten sollten, erläutert Felix Menze, Fachexperte für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSHV) von Steuerberatern.

Weichenstellung beim Start in die Selbstständigkeit

Sowohl bei der Gründung als auch beim Kauf einer Kanzlei ist ein optimaler haftungs- und versicherungstechnischer Schutz unverzichtbar. Setzen Sie sich deswegen von Anfang an intensiv mit einer möglichen Haftung aus beruflichen Fehlern auseinander.

Existenzgründung: Höhe und Ausrichtung des Versicherungsschutzes entscheidend

Der Start in die Selbstständigkeit bedeutet auch versicherungstechnisch einen echten Neuanfang. Wichtig: Die Berufshaftpflichtversicherung – oder auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – sollten Sie von Beginn an richtig ausrichten.

Klein beginnen und später aufstocken kann ein existenzbedrohender Fehler sein. Denn in der Haftpflichtversicherung Ihres Berufsstandes gilt das Verstoßprinzip. Es zählt also derjenige Versicherungsschutz, der zum Zeitpunkt des beruflichen Verstoßes aktiv war. Damit ist klar: Die Schäden von gestern müssen morgen bezahlt werden.

Deswegen ist es entscheidend, dass Sie beim Start in die Selbstständigkeit die richtige Höhe und Ausrichtung des Versicherungsschutzes festlegen. Zusätzlich sollten Sie die mögliche Haftung in die Zukunft gerichtet globaler betrachten.

Im Fokus: Schutz Ihres Privatvermögens

Grundsätzlich soll vermieden werden, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften. Dafür spielen verschiedene Ebenen eine Rolle, die auch für die Bemessung der VSHV wichtig sind.

Faktoren für die Bemessung der VSHV

  • Rechtsformwahl
  • Tätigkeitsschwerpunkte
  • Mitarbeiter- und Partnerauswahl 
  • Auftragsmanagement
  • Zertifizierungen und Fachausbildungen

Ein Tipp: Konsultieren Sie schon in der Gründungsphase einen Spezialisten für Berufshaftpflichtversicherungen. Der ausgewählte Versicherer sollte im Fall der Fälle unberechtigte Schadensersatzansprüche abwehren oder aber eine vernünftige Leistungserbringung gewährleisten können.

Kanzleiübernahme/-kauf: Genaue Prüfung der bestehenden Versicherung

Für die VSHV gelten bei Praxisübernahme/-kauf prinzipiell die gleichen Grundsätze wie für die Gründung. Dementsprechend empfiehlt sich auch hier, dass Sie einen Experten hinzuziehen. Aber was zeichnet einen guten Berater aus? Er sollte Sie eigeninitiativ über neue Haftungsrisiken aufklären und sich regelmäßig über geänderte Haftungspotentiale Ihrer Kanzlei ein Bild machen.

Je nach vertraglicher Konstellation übernehmen Sie die bestehende Versicherung oder schließen eine neue ab. Für beide Fälle sollten Sie überprüfen, in welchem Umfang Sie die Versicherung benötigen. Bei der Übernahme gilt es speziell einen Blick darauf zu werfen, ob die Deckung der möglichen Haftung entspricht.

Worauf sollten Sie bei der Kontrolle der bestehenden Versicherung achten?

Entscheidend ist, dass Sie die existente Versicherung bezüglich der Schadenhistorie analysieren. Gegebenenfalls sollten Sie eine rückwärtige Höherversicherung abschließen. Dadurch sichern Sie sich gegen eine mögliche, die Deckung überschreitende Haftung ab.

Vorwärtsgerichtet sollte die Deckung anhand des Tätigkeitsprofils ausgerichtet werden. Je nach Umfang dieser Tätigkeiten und nach Rechtsform sind eventuell höhere Deckungssummen und ein erweiterter Versicherungsschutz notwendig.

Betrachten Sie das Thema Haftung je nach Art und Umfang des Kanzleierwerbs (Share Deal oder Asset Deal). Aufgrund des Verstoßprinzips sind grundsätzlich die Verstöße des Verkäufers durch die bisherige VSHV gedeckt. Es sei denn, der Deal löst etwas anderes aus. Daher sollte der Berufsträger einen fachlich versierten Anwalt beim Praxiserwerb beauftragen.

Fazit

Egal, ob Kanzleikauf oder -gründung: Die Auseinandersetzung mit dem Thema Haftung ist von existenzieller Bedeutung. Denn eine richtig aufgestellte und ausreichend dotierte Berufshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen und die Reputation Ihrer Kanzlei.

Felix Menze
Felix Menze

Felix Menze

Ist Fachexperte für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten (StBV), zertifiziert vom Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e. V. (www.menze-menze.de)

Nur für Mitglieder:

Downloads, Arbeitshilfen und die Chance deutschland­­­weit zu netzwerken

Nur für Mitglieder:

Downloads, Arbeitshilfen und die Chance deutschland­­­weit zu netzwerken